Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auch zukünftig Teile ihres Einkommens steuer- und sozialversicherungsfrei für eine betriebliche Zusatzrente ansparen. Bislang war die Sozialabgabenfreiheit bis Ende 2008 befristet. Das Bundeskabinett hat jetzt einen
Gesetzentwurf verabschiedet, der diese Befristung aufheben soll.